Stellungnahme zur Beteiligung der Stadt Alzenau an der Biosphärenregion Spessart

Foto: Jeanette Kaltenhauser

Die FDP-Stadtratsfraktion wendet sich gegen eine Teilnahme von Alzenau an der Biosphärenregion Spessart, da noch zu vieles unklar ist, kaum Nutzen für die Kommune und stattdessen Zusatzkosten befürchtet werden.

Wir haben eine Analyse der Machbarkeitsstudie gemacht und folgendes festgestellt:

  1. Alzenau liegt außerhalb des Kernzonensuchraumes (S.141). Also warum sollte die Stadt jetzt schon über eine Teilnahme entscheiden?
  2. Alzenau möchte 2 kleine (bereits jetzt ausgewiesene) Naturwaldreservate als Kernzone einbringen: Pfahlloch (nahe „Schöne Aussicht“ in Hörstein) und Aloisenberg (hinter den Dörsthöfen bei Michelbach). Beide Flächen sind < 50 Hektar.
    Folge: Diese müssen von Pflegezone umgeben sein (S.102). Es gilt das Prinzip: Je kleiner die Kernzone, desto größer die Pufferzone. (S.225) Die rechtliche Sicherung der Pflegezone hat durch Ausweisung als Naturschutzgebiet o.ä. zu erfolgen. (S.111)
     Wir befürchten hier weitere Vorschriften für die Umgebung dort (Wald, Jagd und Weinbau). Was kommt, kann uns aber zum jetzigen Zeitpunkt keiner versprechen. Hätte, könnte und würde ist uns zu wenig!
  3. Alzenau möchte weiterhin den Hörsteiner See PLUS umgebenden Wald (ca.150 ha) als Kernzone einbringen. In der Kernzone gilt: keine Bewirtschaftung mehr und eine durch menschliche Eingriffe ungestörte Entwicklung (S.101/102). In den Kernzonen sind land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche Nutzungen oder auch naturschutzfachlich begründete Maßnahmen nicht mit dem Prozessschutz vereinbar (S.224).
    Folge: Genau durch dieses Gebiet verläuft die Straße von Hörstein nach Kahl. Bei Aufgabe der Bewirtschaftung wird sich hier die invasive Art „Spätblühende Traubenkirsche“ durchsetzen und alles verbuschen. Ist dann eine Nutzung der Wege -auch zur Erholung- weiterhin möglich? Die Jagd wird in der Kernzone durch stark reguliertes Wildtiermanagement ersetzt, aber werden die Jäger dort dann überhaupt noch jagen können (notwendig wegen afrikan. Schweinepest), weil sie dann nichts mehr sehen?  Außerdem liegen nebenan Angelreviere (im Norden und Westen), sowie die geplante Floating-PV-Anlage direkt daneben im Süden. Wir befürchten (wie oben) weitere Folgen auch für die Umgebung, beispielsweise für die Floating-PV-Anlage.
  4. „Die Ziele des Biosphärenreservates … sollen … in der Landschafts- und Bauleitplanung umgesetzt werden.“ Begründung (S.118): „Der konkrete Einfluss kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.“
    Folge: Damit tritt neben vielen bisherigen Verwaltungsvorschriften und zu beteiligenden Behörden ein weiterer Akteur auf den Plan, mit dem städtische Entscheidungen abgestimmt werden müssen. Warum sollten wir freiwillig ein Stück kommunale Selbstverwaltung aufgeben?
  5. Generell gilt: „Die hauptamtliche Gebietsbetreuung ist derzeit durch den Naturpark Spessart e.V. sichergestellt.“ (S. 114)
    Aber alle 10 Jahre muss die Einhaltung der Vorgaben nach UNESCO-Vorgaben evaluiert werden (S.32). Die Wirkung des Prozessschutzes in der Kernzone sollte begleitend untersucht und dessen Umsetzung gegebenenfalls korrigiert werden (S.224).
    Folge: Wir befürchten weitere Stellenmehrungen im Rathaus. Unter Anderem wie bei der Teilnahme als „Fahrradfreundliche Kommune“, die „im Kleingedruckten“ 1/2 Stelle für einen Radverkehrsbeauftragten erforderte.  Es gibt schon genügend -vorher oft nicht in dieser Form erwartete- Zusatzarbeiten im Rathaus, unter Anderem durch die Teilnahme an Fair Trade Stadt, Host Town/Integrationsteam, Gartenschau usw. Wir möchten nicht noch mehr Bürokratie schaffen!

 

Die Machbarkeitsstudie können Sie unter dem folgenden Link selbst einsehen. Bei der Abstimmung im Stadtrat haben wir uns am 27.06.2024 unserer Auffassung entsprechend ablehnend verhalten.